Pandemie-Politik: Optionen und Konflikte

20.04.2020
Corona Diary
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Demografische/epidemiologische Modelle  (z. B. SIR) teilen die Wohnbevölkerung trennscharf und vollständig in bis zu sechs Kategorien ein. Z. b. nach einem Schema des zeitlichen Ablaufs so:

(1) die vom Corona-Virus Nicht-Infizierten,

(2) die Infizierten, aber nicht Diagnostizierten (Dunkelziffer = Faktor 5 bis 10 von (3)),

(3) die positiv Getesteten, wobei die Statistik kumulierte (Brutto-)Werte angibt also den Inzidenz-Verlauf, bei denen (4) und auch (6) nicht herausgerechnet werden,

(4) die nach überstandener registrierter Infektion Immunisierten (der Umfang der innerhalb von (2), also spontan Immunisierten ist unbekannt und könnten nur durch Tests mit großen Stichproben ermittelt werden; außerdem gibt es keine Meldepflicht für die Genesenen aus (3)),

(5) der Anteil von (3), der (intensiv-)behandlungsbedürftig ist (ca. 20 Prozent), und

(6) die an (oder auch nur mit) der Virus-Infektion Verstorbenen.

Wenn das richtig ist, kann man die z. B. die folgenden Zusammenhänge testen:

  • je größer (1) desto stärker wächst (2) plus (3) und umgekehrt (wg. Herdenimmunität)
  • je größer (2) minus (3), desto größer (6) und desto kleiner definitionsgemäß (1)
  • je größer (4), desto kleiner (6)
  • je größer (2) plus (3), desto größer (6) (mit unerklärt stark variierenden Raten der Letalität so lange die Bezugsgröße (2) nicht bekannt und für internationale Vergleiche standardisiert ist.

Derartige Modellrechnungen können jedoch empirisch nicht überprüft werden, weil es bei allen sechs Kategorien an validen Quantifizierungen fehlt, also an Daten, die entweder durch administrative Meldepflichten prozessgeneriert oder durch Forschung und diagnostische Testverfahren (mit ihrer z. T. ungeklärten Validität und Spezifizität) erhoben sind. Das gilt selbst für die Kategorie (6), bei der sich z. B. im chinesischen Fall (Wuhan) ein massives underreporting  herausgestellt hat, weil die (woran auch immer) außerhalb von Kliniken Verstorbenen bei den amtlich mitgeteilten Sterberaten nicht erfasst worden sind.

Wie man leicht sieht, verschieben sich zudem die Größen dieser Kategorien im zyklischen Ablauf einer Epidemie. An deren Anfang findet sich die gesamte Bevölkerung in (1), danach  wachsen zeitlich versetzt alle anderen Kategorien bis schließlich die Kategorien (2), (3) und (5) so gut wie leer sind und die überlebende Bevölkerung nur noch aus (4) und (1) besteht. Kontexte für diese Abläufe sind der gegebene Zeitpunkten im Krisenverlauf, gegebene Kapazitäten für Diagnose und Quarantäne, das präventive Gesundheitsverhalten von (1), die staatliche und soziale Regulierung der Kontaktdichte zwischen (1) und (2) bzw.(3) und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage für/von (2) nach Tests und die Validität von deren Ergebnissen.

Strategisch konzentriert sich die Politik offenbar auf die Angehörigen von (1) (aber die kann man – wegen der Möglichkeit einer “asymptomatischen Übertragung” von (2) auf (1) – nicht von (2) bis (4) abgrenzen) und ihr Kontaktverhalten (“social distancing”) mit dem Ziel, den Ablauf zu verlangsamen, weil es aus finanziellen, medizinischen und auch rechtlichen Gründen an den Mitteln fehlt, die Differenz von (2) und (3) (sowie die Summe von beiden) zu vermindern bzw. den Anteil von (4) zu steigern. Eine Differenz zwischen (2) und (3) ergibt sich – außer im völlig unrealistischen Fall, dass die Gesamtbevölkerung (Stichproben reichen nicht aus!) mit dem Ziel einer “Segregation” von (1) vs.(3)  täglich/wöchentlich getestet wird – zwangsläufig daraus, dass (i) viele Infizierte (noch) keine Symptome ausgebildet haben aber bereits andere infizieren können , (ii) die Symptome so schwach sind, dass von ihnen ein Test (auch wegen der von den Infizierten wahrgenommener Knappheit) nicht nachgefragt wird, und (iii) das Angebot an diagnostischen Kapazitäten nicht ausreicht, um die manifeste Nachfrage zu befriedigen. Hier könnte die Entwicklung eines selbst-administrierten serologischen Schnelltests einen erheblichen Fortschritt ergeben, der allerdings nur dann realisiert würde, wenn die positiv Getesteten über die sozialmoralischen Motive sowie die Mittel (geeignete Masken) verfügten, sich durch ihr Verhalten selbst als Infektionsquelle auszuschalten, indem sie gesetzlich vorgeschriebene, aber hoheitlich kaum implementierbare Kontaktbeschränkungen einhalten.

Eine (politisch vollkommen unrealistische) “libertäre” Lösung des “do nothing” bestünde darin, dem Infektionsgeschehen tatenlos seinen Lauf zu lassen und so nach relativ kurzer Zeit einen Zustand zu erreichen, in dem die Bevölkerung sich (wenn auch nur bei hermetisch geschlossenen Grenzen!) auf (4), einen Restbestand von (1) und einen großen inkaufgenommenen Anteil von (6) verteilen würde.

Ein Paradox ist: Je erfolgreicher das präventive Verhalten von (1) und die Absenkung von RO (auf einen Wert > 1 aber < 3), desto langsamer wächst (4) und desto länger dauert die Krise. Sie ist erst beendet, wenn mindestens 60 Prozent der Wohnbevölkerung in (4) versammelt sind. Die sozial, sachlich und zeitlich generalisierte Art der Kontaktbeschränkung, die sich auf alle Einwohner, (nahezu) alle Tätigkeiten und einen für alle gleichermaßen geltenden Zeitraum erstreckt, wird damit gerechtfertigt, dass sie helfen kann, Zeit zu gewinnen, nämlich für den Aufbau von Behandlungskapazität, für die Entwicklung von Pharma-Interventionen sowie v. a. zur Verschonung (“flattening the curve”) der stationären Gesundheitsdienste vor einer Überlastung, bei der Triage notwendig würde. Aber ebenso könnte man sagen, dass Zeit verloren geht, weil sich die Zeitstrecke verlängert, auf der die Angehörigen von (1) sich infizieren können. Wenn, wie angenommen, die Krise erst endet,  wenn “Herdenimmunität” eingetreten ist, dann wird dieses Ende durch die genannten NPIs (non-pharmacological interventions) erzielte “mitigation” weiter in die Zukunft verschoben.

Spieltheoretisch gesehen ergibt sich also folgende Interessenkonstellation: Jeder Angehörige von (1) hofft, dort dauerhaft zu bleiben; aber wem das gelingt, der verschont zwar einerseits die Kapazitäten des Gesundheitssystems vor Überlastung (mit der dann eintretenden Folge einer Steigerung von (6)), aber steigert andererseits die Dauer der Krise, d. h. die Zeitstrecke für Infektionsgelegenheiten und damit letztlich sein eigenes Risiko, sich “später” einmal zu infizieren, weil ja das ökonomisch extrem kostspielige “social distancing” durch alle Arten von angeordneter und erzwungener oder freiwilliger Kontakt-Unterbrechung kein Dauerzustand sein kann – jedenfalls wegen der gigantischen wirtschaftlichen und sozialen/ psychologischen Kosten als solcher nicht akzeptiert wird und daher nicht implementiert werden kann, erst recht nicht in den Grenzen einer halbwegs liberalen Verfassungs-und Rechtsordnung.

Was “jetzt” an Infektionsrisiko gespart wird, wird also mit einer bloßen Vertagung des Risikos bezahlt sowie mit anhaltenden und ersichtlich verheerenden ökonomischen Schäden (bzw. Folgekosten ihrer Kompensation), da die Epidemie sich sowohl auf die Angebots- wie zugleich auf die Nachfrageseite der Märkte für Güter und Dienste auswirkt.

Es ergibt sich ein klassisches Kollektivgut-Problem: Jede Person in (1) ist daran interessiert, dass bei maximalem Selbstschutz (für den die Chancen extrem ungleich verteilt sind: nicht jede(r) kann auf home office umstellen!) und schützender Rücksichtnahme von (2) und (3) möglichst viele andere Angehörige von (1) sich infizieren und somit nach (2) bzw. (3) wandern, weil nach deren Immunisierung eine Schwelle näher rückt, an der die Epidemie mangels weiterer Ausbreitungschancen der Viren endet und man selbst dann als gesundheitlich davongekommener “Gewinner” übrig bleibt. Das alles gilt nur unter den Annahmen (und der Dauer von deren Gültigkeit), dass (i) keine für den massenhaften Einsatz anwendbare pharmakologische Abhilfe (präventiv durch Impfung oder  kurativ durch Heilung) flächendeckend verfügbar ist und folglich NPIs der einzige Aktionsparameter verfügbar bleiben und es (ii) nicht gelingt, den Wert der Reproduktionsrate R0 mit NPI auf < 1 abzusenken, und zwar dauerhaft.

Eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ein kapazitätsüberschreitendes Aufkommen von Fällen der Gruppe (5) führt zu unabwendbaren Triage-Entscheidungen, d. h. zu grundrechtlich (“Würde des Menschen”, Art. 1, 1 GG  sowie “Recht auf Leben” Art. 2, 2) ausgeschlossenen faktischen Todesurteilen. Der absolute normative Vorrang der Sicherung des Überlebens durch Ausgangs- und Kontaktsperren wird aber auch dadurch unhaltbar, weil jene Schutzvorkehrungen, die sich auf die gesamte Bevölkerung erstrecken, aber dem Überleben nur der “schweren” Fälle dienen (und nicht einmal das zuverlässig!) mit gigantischen Wohlfahrtseinbußen der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Problem wird in der englischsprachigen  Publizistik als “Dilemma” oder trade-off von “life vs. livelihood” und “health” vs.”wealth” abgehandelt. Inzwischen findet man aber in vielen Variationen den Versuch, den Diskurs zu “reframen”. Das geht so: generelle Ausgangs- und Kontaktsperren sind in Wahrheit gar nicht so überlebensdienlich (und wenn doch, nur für wenige verbleibende Lebensjahre, den sog. qualys, “quality adjusted life years”), weil ja die (ganz überwiegend) alten Leute unter Quarantänebedingungen auch durch Depression und Vereinsamung umkommen können und die Jüngeren vermehrt ihre Frauen und Kinder verprügeln. Sobald diese Sicht der Dinge einmal eingesickert ist, bleibt an den Folgerungen des deutschen Ethikrates nichts mehr zu bemängeln, dass es sich eben nicht um eine Hierarchie von Leben > Wohlfahrt, sondern um ein Dilemma zwischen gleichwertigen, aber situativ inkompatiblen Zielen handelt. Will sagen: Es ist ethisch zumindest zweifelhaft, rechtlich schwerlich zu begründen und politisch kaum durchzusetzen, dass das “Recht auf Leben”  für alle und unter allen Umständen Vorrang genießen soll gegenüber sämtlichen anderen Grundrechten – von der Religions- über die Berufs- bis zur Eigentumsfreiheit und darüber hinaus. Die Behauptung eines solchen absoluten Vorrangs der Seuchenbekämpfung gegenüber nahezu allen anderen Grundrechten kann, wie das ungarische Beispiel und polnische Ambitionen zeigen, zur ggf. irreversiblen Etablierung autoritärer Regimes führen.

Andererseits führt die ständige mediale Vergegenwärtigung der globalen Natur der Pandemie dazu, dass sich bei Strafe des Machtverlusts sich keine nationale Regierung leisten kann, aus ihrem eigenen Handeln und Unterlassen zurechenbaren Gründen wesentlich schlechter dazustehen als die Regierungen “vergleichbarer” Staaten, wobei sowohl “health” wie “wealth” als (Miss)erfolgsindikatoren politisch eine Rolle spielen.

Wie gesagt: “Universalistische” Regulierungen laufen im Extremfall darauf hinaus, dass über die gesamte Wohnbevölkerung (mit wenigen funktional begründeten Ausnahmen) eine Art Ausgangssperre (home detention, blanket lockdown) verhängt wird. Etwas weniger rigide ist eine Beschränkung der Art von Tätigkeiten (z. B. alles bis auf Wege zum/vom Arbeitsplatz, Lebensmitte-Einkäufe, Arztbesuche), für die die Wohnung verlassen werden darf. Diese beiden Arten von Ausgangs- bzw. Kontaktbeschränkungen können für längere oder kürzere Zeiträume sowie mit oder ohne Unterbrechungen angeordnet werden. Wenn man die gesundheitliche und soziale/ökonomische Bedrohung durch Corona nicht perpetuieren, sondern beenden will, wird man allerdings ohne erhebliche Verletzungen solcher universalistischen General-Regulierungen nicht auskommen. Das ist schon deswegen anzunehmen, weil eine als unsinnig restriktiv und wenig zielführend erlebte und beurteilte Beschränkung die Folgebereitschaft der Betroffenen unterminieren wird. Diese werden sich vermutlich auch nicht durch den – zutreffenden – Hinweis überzeugen lassen, dass flächendeckende und “für alle” geltende Kontaktrestriktionen leichter zu implementieren und zu überwachen sind als gruppenspezifisch differenzierte.

Das bedeutet, dass in der Gesamtheit von (1) nach Geschlecht, Lebensalter, Vorerkrankungen, Regionen, individueller Kontaktgeschichte überdurchschnittlich risikobelastete Kategorien von Personen nach der Logik von targeting, testing und tracking gruppenspezifischen Regulierungen unterworfen oder umgekehrt von ihnen ausgenommen werden müssen. Nicht alle Bürger werden unter Kontaktsperre gesetzt, sondern z. B. nur diejenigen, die ein bestimmtes Krankheitsbild aufweisen oder von einer Urlaubsreise aus bestimmten belasteten Ländern/Regionen zurückkehren usw. Insbesondere sind die rapide zahlreicher werdenden Angehörige von (4) “frei zu testen” und in den Genuss ihrer Bürgerrechte zurück zu versetzen, während die Angehörigen von Gruppe (5) mit erhöhtem Risiko (d. h. Risiko für sich selbst und für andere) speziellen NPIs zu unterwerfen sind. Unter der Annahme, dass nach ausgestandenen Infektionen die Betroffenen dauerhaft immun sind und auch keine Infektionsgefahren mehr von ihnen ausgehen, ist nicht zu rechtfertigen, wenn die Angehörigen von (4) den Restriktionen ausgesetzt bleiben, die für die Kategorien (1) bis (3) durchaus sinnvoll sein mögen. Auf der anderen Seite erscheint es normativ problematisch, wenn die durch hohe Risiken belasteten Gruppen – Risiken für sich selbst, für andere und Risiken für die die Leistungsfähigkeit des Krankenhaussystems – “nur” den Restriktionen ausgesetzt sind, die für jene weniger belasteten Kategorien gelten.

Die Corona-Pandemie führt ohnehin zu einer neuartigen Stratifizierung: Gesundheitlich privilegiert sind Rentner gegenüber Erwerbstätigen, Kinder und Jugendliche mit robustem Immunsystem gegenüber Älteren, Erwerbstätige mit home office-Optionen gegenüber Erwerbstätigen mit betrieblicher Präsenzpflicht bzw. Kundenkontakt, Land- vs. Stadtbevölkerung usw. Viel spricht für die Annahme, dass die sozialökonomisch schlecht gestellten Teil der Bevölkerung (von der Supermarkt-Kassiererin, Pflege-Personal, Paketfahrer, bis zu den Bewohnern von Flüchtlingslagern) in erhöhtem Maße sowohl durch Einkommensnachteile wie durch ihre überdurchschnittliche Exposition gegenüber gesundheitlichen Risiken verwundbar sind. Sowohl die individuellen Wohlfahrtseinbußen, die der lockdown verursacht, wie die Infektions- und Krankheitsrisiken, die er reduzieren soll, sind extrem ungleich verteilt. Letztere konzentrieren sich auf

  • die Klienten von Kliniken und Einrichtungen der Altenspflege sowie deren Personal (“nosokomiale” Risiken),
  • Personen im fortgeschrittenen Lebensalter,
  • Personen mit spezifischen Vorerkrankungen,
  • Personen mit Kontakten zu clustern eines lokalen Hergeschehens.

Unter diesen Bedingungen erscheint eine gruppenspezifische Differenzierung der Regulierung und der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe (einschließlich der differenzierten Kompensation für die erlittenen Eingriffe und Nachteile) durchaus gerechtfertigt und in Ansehung von funktionalen Gesichtspunkten der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung sozialer, ökonomischer und kultureller “Normalbedingungen” sogar geboten.

Der dominante, durch generalisierende Interventionen wohl nur befristet verdeckbare Interessengegensatz besteht zwischen den Generationen. Die beispiellos hohen materiellen und sozialen Kosten von mitigation-Strategien sind nämlich keineswegs gleichverteilt. Sie lasten auf der jüngeren und mittleren Generation, die gravierend von Arbeitslosigkeit und anderen Wohlstandseinbußen betroffen ist, während der Ertrag, der diesen Kosten gegenübersteht, höchst selektiv die an Vorerkrankungen leidenden Rentner begünstigt und dazu bestimmt ist, die Lebenszeit multimorbider Senioren zu verlängern. Selbst bei generalisiertem lockdown nimmt, wie das chinesische Beispiel zeigt, die altersabhängige Sterblichkeitsrate steil zu – von 1,3 Prozent der 50 bis 59-jährigen Infizierten auf 14,8 Prozent der über 80-jährigen, während sie bei allen jüngeren Kohorten zwischen null und einem Prozent bleibt, vergleichbar wohl mit der Letalität von Grippewellen. Man dürfte sich nicht wundern, wenn sich im zukünftigen Rückblick und auf der Basis einer wesentlich verbesserten Datenlage das Corona-Problem als ein vor allem geriatrisches charakterisieren ließe. Dieses Verteilungsverhältnis von Kosten und Nutzen birgt einen Konfliktstoff, der an Explosivität den akuten zwischen unterschiedlich betroffenen Mitgliedstaaten der EU auf die Dauer noch übertreffen dürfte, jedenfalls durch Verweis auf grundrechtliche Garantien (“Recht auf Leben”, Art. 2,2 GG) schwerlich beizulegen sein wird.

Die öffentliche Wahrnehmung, das framing des Verhältnisses zwischen den sehr stark und den sehr schwach risikobedrohten Bevölkerungsgruppen wäre dann nicht durch die Vorstellung einer gemeinsamen Problemlage bestimmt, für die das Gebot der Solidarität gilt (“alle in einem Boot”); vielmehr könnte sehr wohl die Deutung dominant und politisch unabweisbar werden, dass, um im Bild zu bleiben, eine große Mehrheit der sicher am Ufer Stehenden den Blick auf ein weit draußen sinkendes Boot richtet und sich mit wachsendem Zweifel fragt, ob und warum sie zugunsten von dessen Passagieren Altruismus üben und die damit verbundenen gravierenden Nachteile in kaufnehmen sollte.

Aus diesen Erwägungen folgt wohl, dass die vorbeugende Gesundheitspolitik (eine therapeutisch wirksame ist noch nicht verfügbar) sich ganz auf die ältesten Kohorten konzentrieren muss, deren Angehörige sowohl in ihrer Eigenschaft als potentielle Quelle wie v. a. als Opfer des Infektionsgeschehens zu isolieren wären, während die Mehrheit der jüngeren Bevölkerung von Maßnahmen ihres passiven wie auch aktiven Schutzes weitgehend entlastet werden könnte. Verlauf und Ergebnis der von anderen europäischen (auch skandinavischen) Mustern deutlich abweichenden stark “selektiven” schwedischen Krisenpolitik wird eine Beantwortung dieser Frage erlauben.

Eine andere strategische Weichenstellung lässt sich markieren, wenn man sich nach einer Markt-Metapher das Infektionsgeschehen als Transaktion zwischen einer “Nachfrageseite” (das Virus sucht lebende Zellen, die es besiedeln kann) und einer “Angebotsseite” von infizierbaren Wirtsorganismen vorstellt. Das Ziel der gesundheitspolitischen Strategie ist dabei, das Vorkommen von Transaktionen auf diesem “Markt” möglichst weitgehend zu unterbinden. Entsprechende Interventionen können demnach auf beiden Marktseiten ansetzen. Wenn man auf der Angebotsseite operiert, wird man (das Fehlen von Heilmitteln und Impfstoffen immer vorausgesetzt) erst dann zu einem Erfolg kommen, wenn die Population hinreichend durchseucht und damit “herdenimmun” ist (vorausgesetzt, die Immunität ist dauerhaft und auch bei einer genetischer Mutation des Virus nachhaltig; wenn nicht, kommt es weiterhin zu Infektionswellen, wie bei Influenza). Der Eintritt dieses Erfolges wird allerdings durch NPI-Maßnahmen verzögert (s. o.). Die nachfrageseitige Alternative ist die, dass man Ansteckungsketten unterbricht und auf diese Weise die Anzahl der Viren, die sich auf der Suche nach Wirtszellen befinden, so weit absenkt, dass die Reproduktionsrate R einen Wert von < 1 annimmt: Jeder infizierte Organismus infiziert dann weniger als einen weiteren. Auch diese Strategie bedient sich des Mittels der physischen Distanzierung. Sie setzt allerdings für einen dauerhaften Erfolg ziemlich undurchlässige territoriale Grenzen voraus, die bewirken, dass der Effekt von R = < 1 nicht durch Zuwanderung von Infizierten von außen wieder zunichte gemacht wird. Diese nachfrageseitige Strategie erscheint mit “Schengen” kaum kompatibel zu sein, solange sie nicht gleichmäßig von allen EU-Mitgliedstaaten angewandt wird.

Je weiter in ihrer Anfangsphase die Pandemie fortschreitet und eine steigende Zahl von (nicht geheim zu haltenden) Todesopfern erzeugt, desto weniger kann die staatliche Politik sich “heraushalten” und fatalistisch dem “Tsunami in Zeitlupe” seinen Lauf lassen. “Nichtstun” ist sehr bald keine Option mehr (das werden auch Boldonaro et al. noch lernen müssen), gerade weil der “langsame” Verlauf für Interventionen genug Zeit zu lassen scheint, mit deren Ablauf Nichtstun vorwerfbar wird. Aber das Problem der Politik ist, dass jedes “Tun” die Pandemie und ihre Gesundheitsfolgen in einer Weise endogenisiert, die etwa bei plötzlichen und “echten” Naturkatastrophen (z. B. Vulkanausbrüchen, Erdbeben, Wirbelstürmen) keine Rolle spielt: die Seuche ist dann keine (nur) exogene Naturtatsache mehr, sondern Erfolge und v. a. die Misserfolgen werden auf politische Akteure zurechenbar – z. B. dann, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass der lock down “zu früh” aufgehoben worden ist und damit politische Akteure einer Mitschuld an den resultierenden zusätzlichen Todesfällen bezichtigt werden können. Es kommt hinzu, dass die gesamte Corona-Politik jedes National- oder Bundesstaates sich vor dem Hintergrund einer latenten aber intensiven Rivalität abspielt. Wenn Staat A mit seinen Interventionen deutlich bessere Ergebnisse in puncto Inzidenz und v. a. Letalität erzielt als Staat B und diese Überlegenheit der Öffentlichkeit und insb. potentiell betroffenen Bürgern von B bekannt ist, dann geschieht dies zu hohen politischen Kosten für die policy-Eliten von B und ihren fachlichen Beratern. Daraus ergeben sich starke, vom Eigeninteressen der Regierungen gesteuerte Vorsichtsmotive und ein entsprechender Konformitätsdruck bei der Strategiewahl. Zumindest für eine längere Anfangsphase des Seuchenzyklus, wenn auch sicher nicht auf Dauer hat die politische Führung Anlass, die Stabilisierung von Infektions- und Sterberaten mit größerer Priorität zu verfolgen als die Vermeidung negativer Wachstumsraten.

Claus Offe ist Professor em. of Political Sociology an der Hertie School in Berlin sowie ein Non-Resident Permanent Fellow am IWM.